Projektwerkstatt Dosch

Herzlich willkommen bei Ihrem Spezialisten für hauswirtschaftliche Haustechnik:
Heizung - Lüftung - Gas - Wasser - Klima - Kälte

Bei den folgenden Themengebieten unterstützen wir Sie gerne: Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Selbstbausätze Heizung u. Sanitär, Gasinstallation, Bäder, Regenwassernutzung, Solaranlagen, Wasseraufbereitung ohne Chemie, Brennwerttechnik, Gas-, Öl- und Tankanlagen, Kaminsanierung.

Wir erstellen für Sie auch entsprechende Gefährdungsanalysen für Trinkwasserhygiene. Für private und öffentliche/gewerbliche Trinkwasser-Anlagen. Sprechen Sie uns einfach an.

  • Zertifizierter Betrieb nach Chemikalien Klimaschutzverordnung Projektwerkstatt Dosch in Hatzenbühl
  • Anerkannter Fachbetrieb WHG-Überwachungsgesellschaft Projektwerkstatt Dosch

Unsere Leistungen

Projektwerkstatt Dosch - Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Ihr Haus / Ihre Anlage / Ihr Projekt

Unsere Leistungsschwerpunkte im Überblick:

  • Beratung
  • Planung von Installationen, behindertengerechte Anlagen, altersgerechte Anlagen
  • Überprüfung Bestandanlagen
  • Energetische Überprüfung
  • Optimierung der Bestandsanlagen
  • Brandschutz im Bausektor
  • Erstellung Gefährdungsanalyse Trinkwasserhygiene
  • Baubetreuung
  • Haustechnik
  • Heizung Lüftung Gas
  • Wasser Klima Kälte
  • Unsere Kunden sind unter anderem:

    Häuslebauer, Architekten, Kommunen

    TRINKWASSERHYGIENE

    Neuerungen Trinkwasserverordnung 2012
    für öffentliche / gewerbliche Trinkwasser-Anlagen


    Eine Trinkwasser-installation muss auf Legionellen untersucht werden, wenn a) es sich um eine Großanlage handelt, in der Wasser vernebelt wird (z. B. in Duschen) und b) sich diese Anlage in einem öffentlichen oder gewerblich genutzten Gebäude (mit mehr als zwei Wohneinheiten) befindet. Definition "öffentliche Gebäude"
    Zu den öffentlichen Gebäuden zählen solche, die Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden Personenkreis bereit stellen. Hierzu gehören in der Regel, Hotels, Gaststätten, Vereinsheime, Kindergärten. Schulen etc. Es sollte grundsätzlich bei Fragen zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung immer die Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt gesucht werden.

    Untersuchungspflicht für ÖFFENTLICHE Gebäude 

    Für öffentliche Gebäude ohne Risikopatienten ist eine jährliche Untersuchung vorgesehen. Diese kann auf bis zu drei Jahre ausgedehnt werden, wenn 

    1. die jährliche Beprobung drei Mal hintereinander ohne Auffälligkeiten war und 
    2. die Installation den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entspricht und 
    3. die Betriebsweise der Trinkwasser- Installation keine deutliche Änderung des Betriebes zum Untersuchungsintervall aufweist, wie beispielsweise großflächiger Leerstand. 

    Für öffentliche Gebäuden wie z. B. Krankenhäuser, Dialyse-Zentren oder Begegnungsstätten ist ohne Ausnahme eine Beprobung im 1-Jahres-Rhythmus Pflicht. Die Installation von (neuen) Großanlagen in öffentlichen Gebäuden ist dem Gesundheitsamt nach wie vor zu melden - unabhängig von der regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen und dem Befund.

    Beprobung von GEWERBLICHEN Gebäuden 

    Nach der im Oktober 2012 eıfolgten Anpassung der Trinkwasserverordnung muss die erste Untersuchung auf Legionellen bis spätestens 31.12.2013 stattfinden. Betreiber haben also etwas mehr Zeit Probenahmestellen nachzurüsten. In der Folge müssen die Gebäude alle drei Jahre beprobt werden. Für die Dokumentation gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

    Lassen Sie sich professionell beraten.

    Tel. 07275 9581-0

    Neuerungen Trinkwasserverordnung 2012

    für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer


    Die Verantwortung für die Trinkwasser- Hausinstallation und deren einwandfreien Betrieb liegt beim Haus bzw. Wohnungsbesitzer. Unter der Hausinstallation sind dabei alle Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, wie bspw. Trinkwasser- Erwärmer, zwischen der Wasseruhr und den einzelnen Entnahmestellen (Wasserhähne etc.) zu verstehen. Trinkwasser-Installationen in Ein- und Zweifamilienhäusern müssen zwar nicht regelmäßig auf Legionellen etc. untersucht werden. Sie können dennoch viel dazu beitragen, die gesundheitlich und hygienisch einwandfreie Qualität des Trinkwassers in Ihrer Hausinstallation dauerhaft sicher zu stellen.

    Wann Sie Ihre Trinkwasser-Installation durch einen qualifizierten Fachmann überprüfen lassen sollten 

    • Wenn nach 30 Sekunden kein kaltes Wasser (S 25°C) kommt. Es besteht Verkeimungsrisiko! 
    • Wenn Sie ungewohnte Druckschwankungen oder ungewohnte Geräusche wahrnehmen. 
    • Wenn Sie erst nach längerer Auslaufzeit warmes Wasser erhalten. 
    • Wenn Verdacht auf Verkeimung besteht. 


    Was tun bei akutem Vedacht auf Verkeimung 

    Eine verbindliche Antwort auf die Frage, ob die Hausinstallation mit Legionellen etc. kontaminiert ist, kann Ihnen nur ein akkreditiertes Analyseinstitut geben. Eine Aufstellung solcher Labore erhalten Sie bei den zuständigen Landesbehörden

    Zu den Sofortmaßnahmen, die Sie selbst durchführen können, zählen: 

    • Überprüfen Sie, ob die Reglertemperatur ihres Trinkwassererwärmers, wie empfohlen, auf 60°C eingestellt ist. 
    • Spülen Sie alle Warm- und Kaltwasser-Leitungen einmal komplett.
    Logo Umwelt Bundesamt - Informationen zum Thema Trinkwasserverordnung

    Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserverordnung erhalten Sie hier.


    www.umweltbundesamt.de/...

    Referenzen

    Projektwerkstatt Dosch

    Verbandsgemeinde Jockgrim 
    (Jockgrim, Rheinzabern, Hatzenbühl, Neupotz)

    • Planung, Bauleitung, Heizungs- und Sanitäranlagen 
    • Lüftungsanlagen
    • Trinkwasserprobeentnahmen im gesamten Verbandsgemeinde Jockgrim, z. B. Kindergärten, Schulen, Feuerwehr, Gerätehäuser, Rathäuser, Büchereien, gemeindeeignen Gebäude
    • Erstellung Gefährdungsanalysen im Trinkwasserbereich nach DVGW / VDI 6023
    • Wartung Trinkwasseranlagen nach DIN EN 806-5
    • Wartung Heizungsanlagen nach Herstellerangaben

    Verbandsgemeinde Rülzheim
    (Rülzheim, Leimersheim, Kuhardt, Hördt)


    • Trinkwasserprobeentnahmen im gesamten Verbandsgemeinde Rülzheim
    • Erstellung Gefährdungsanalysen im Trinkwasserbereich nach DVGW / VDI 6023
    • Wartungs- und Servicearbeiten im Trinkwasserbereich

    Haus- und Gebäudeverwaltungen
    in Jockgrim, Kandel, Germersheim, Bellheim

    • Trinkwasserprobeentnahmen in Wohnobjekten
    • Erstellung Gefährdungsanalysen im Trinkwasserbereich nach DVGW / VDI 6023
    • Wartungs- und Servicearbeiten im Trinkwasserbereich

    Hotels, Ferienwohnungen und Gastrobetriebe
    in Kandel, Hatzenbühl, Neupotz, Rheinzabern

    • Trinkwasserprobeentnahmen
    • Erstellung Gefährdungsanalysen im Trinkwasserbereich nach DVGW / VDI 6023
    • Wartungs- und Servicearbeiten im Trinkwasserbereich

    Kontakt

    So erreichen Sie uns

    Rufen Sie uns an

    Telefon: 07275 9581-0 Telefax: 07275 9581-50 Mobil: 0171 7720526

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    Impressum & Datenschutz

    Projektwerkstatt Dosch
    Luitpoldstr. 31
    76770 Hatzenbühl

    Telefon: 07275 9581-0
    Telefon: 07275 9581-50
    Email: projekt-dosch@web.de

    Inhaber: Roland Dosch
    Inhaltlich verantwortlich: Roland Dosch
    UST-IdNr.: DE148511530

    Datenschutz

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    Quelle: www.datenschutzbeauftragter-info.de

    Umsetzung

    Andreas Gomer

    Heise Homepages | Homepage erstellen lassen

    Heise RegioConcept | Online Marketing Agentur